Pflegebedürftige Menschen können sich die Kosten für Ihr Angebot von den Pflegekassen erstatten lassen: in Höhe des Entlastungsbetrags und teilweise über umgewidmete Sachleistungen.
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Pflegebedürftige Menschen können sich die Kosten für Ihr Angebot von den Pflegekassen erstatten lassen: in Höhe des Entlastungsbetrags und teilweise über umgewidmete Sachleistungen.
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