Pflegebedürftige Menschen können sich die Kosten für Ihr Angebot von den Pflegekassen erstatten lassen: in Höhe des Entlastungsbetrags und teilweise über umgewidmete Sachleistungen.
Pflegebedürftige Menschen können sich die Kosten für Ihr Angebot von den Pflegekassen erstatten lassen: in Höhe des Entlastungsbetrags und teilweise über umgewidmete Sachleistungen.