Wickede (Ruhr): Kurs für Nachbarschaftshelfer*innen gem. §45 SGB XI

Datum/Zeit
<!--Datum: Donnerstag, 11. Februar 2021
09:30 - 15:45--> Donnerstag, 11. Februar 2021
09:30 - 15:45 Uhr
bis 12. Februar 2021

Veranstaltungsort
Bürgerhaus Wickede
Kirchstr. 4
58739 Wickede (Ruhr)

Kategorien

Tags: Nachbarschafthelfer, Regionalbüro Münsterland</p

Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Un-terstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen werden häufig immer noch nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt. Bereits seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn diese von anerkannten „Nachbarschaftshelfer*innen“ oder auch „Einzelkräften“ erbracht werden.

Voraussetzungen für Anerkennung und Abrechnung der Leistungen:

  • Absolvierung eines Kurses gem. §45 SGB XI
  • Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches mit dem Regi-onalbüro Alter, Pflege und Demenz (gilt nur für Einzelkräfte).
  • mindestens Pflegegrad 1
  •  es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades mit der pflegebedürftigen Person
  • die Personen leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft

Mehr Informationen zum Kurs entnehmen Sie bitte dem Kursflyer.

Diesen Inhalt teilen: