Datum/Zeit
<!--Datum: Donnerstag, 11. Februar 2021
09:30 - 15:45-->
Donnerstag, 11. Februar 2021
09:30 - 15:45 Uhr
bis 12. Februar 2021
Veranstaltungsort
Bürgerhaus Wickede
Kirchstr. 4
58739 Wickede (Ruhr)
Kategorien
Tags: Nachbarschafthelfer, Regionalbüro Münsterland</p
Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Un-terstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen werden häufig immer noch nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt. Bereits seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn diese von anerkannten „Nachbarschaftshelfer*innen“ oder auch „Einzelkräften“ erbracht werden.
Voraussetzungen für Anerkennung und Abrechnung der Leistungen:
- Absolvierung eines Kurses gem. §45 SGB XI
- Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches mit dem Regi-onalbüro Alter, Pflege und Demenz (gilt nur für Einzelkräfte).
- mindestens Pflegegrad 1
- es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades mit der pflegebedürftigen Person
- die Personen leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft
Mehr Informationen zum Kurs entnehmen Sie bitte dem Kursflyer.