Datum/Zeit
<!--Datum: Donnerstag, 31. März 2022
09:30 - 16:00-->
Donnerstag, 31. März 2022
09:30 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Begegnungs- und Beratungszentrum in Neuenkamp
Mevissenstr. 16
47059 Duisburg
Kategorien
Tags: Fortbildung, Handlungsempfehlungen, Pflegeberater*innen, Verwahrlosung</p
Pflegeberater*innen sind in ihrer beruflichen Praxis, vor allem in der zugehenden Beratung, mit der häusliche Wohn- und Versorgungssituation unmittelbar konfrontiert. Sie erleben häufig auch Situationen, in denen sie auf vernachlässigte Menschen und ein verwahrlostes Wohnumfeld treffen. Hieraus ergibt sich das Dilemma, aus „tun müssen/ tun wollen“ und nicht dürfen. Wann ist ein Handlungsbedarf angezeigt bzw. wie weit gilt die Selbstbestimmung des pflegebedürftigen Menschen? Müssen Pflegeberater*innen sogar mit rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf eine unterlassene Hilfeleistung rechnen, falls sie sich entscheiden, nichts zu tun?
Die Fortbildung informiert zum Thema, bietet Handlungsempfehlungen für die Beratungspraxis und beantwortet Fragen im individuellen Fall.
Inhalt der Fortbildung sind:
– Das Phänomen Verwahrlosung
– Ursachen und Hintergründe
– Reflexion persönliche Erfahrungen
– Möglichkeiten des Umgangs mit Betroffenen / Angehörigen
– Gesetzliche Betreuung: Möglichkeiten und Grenzen
– Zwangsmaßnahmen und Konsequenzen
Die Fortbildung ist interaktiv gestaltet und bietet Möglichkeiten zu Austausch und Vernetzung.
Referentin: Ursula Schmalz (Autorin und ehemalige Bereichsleitung Psychiatrie im DRK Köln, Redaktionsmitglied Sozialpsychiatrische Information)
Teilnahme: kostenfrei
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 20 Personen.
Anmeldung bitte bis zum 15.03.2022
unter Angabe ihres Namens (bei mehreren Personen jeder einzelne Name), Ihrer Institution und Ihrer Telefonnummer beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Westliches Ruhrgebiet, per E-Mail an p.breulmann@rb-apd.de oder e.riedemann@rb-apd.de.