Qualifizierung und Betreuung nach §45a SGB XI /Basisqualifizierung nach AnFöVO §8

Datum/Zeit
<!--Datum: Montag, 28. Oktober 2024
14:00 - 17:00--> Montag, 28. Oktober 2024
14:00 - 17:00 Uhr

Veranstaltungsort
Begegnungsstätte Küster Kümpers
Bismarckstr. 51, 32427 Minden
32427 Minden

Kategorien

Tags: §8 AnFöVO NRW, 40 Stunden Basisqualifizierung, Alltagsbegleiter:in, Kurs nach §45 SGB XI</p

Adressat*innen: Personen, die die niederschwellige Betreuung pflegebedürftiger Menschen in deren häuslichem Umfeld übernehmen möchten.

Seit dem 01.01.2017 haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI. Wer sich für eine betreuerische Tätigkeit interessiert, benötigt als Voraussetzung eine Schulung mit einem Umfang von 40 Unterrichtsstunden.
Mit dieser Qualifikation zur Betreuungskraft ergänzen Sie bedarfsgerecht die professionelle Pflege, in dem Sie entsprechende zusätzliche, soziale Betreuungs- und Entlastungsleistungen durchführen. In diesem Kurs erwerben Sie die dafür notwendige Qualifikation, gemäß der gesetzlichen Richtlinie. Sie können tätig werden bei ambulanten Pflegediensten, bei Betreuungsdiensten und privaten Auftragsgeber*innen.

Inhalte:
Grundlegende Informationen zu gerontologischen, neurologischen und gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern (z.B. Schlaganfall, Demenz, Parkinson) / Basiswissen Pflege (Ernährung, Körperpflege, Mobilität) / Umgang mit Hilfsmitteln und deren Beschaffung / Beschäftigungsangebote planen und durchführen unter Berücksichtigung biografischer Faktoren / Kommunikation und Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen / Rechtliche Grundlagen / Hygiene / Situation pflegender Angehöriger.

 
Dauer: 10 Treffen, jeweils von 14 – 17 Uhr
Kosten: 470,00 €
Weitere Informationen und Anmeldung: PariVital
 

Diesen Inhalt teilen: