Kurs für Einzelkräfte und Nachbarschaftshelfer*innen gem. §45 SGB XI

Datum/Zeit
<!--Datum: Freitag, 06. März 2020
09:30 - 17:00--> Freitag, 06. März 2020
09:30 - 17:00 Uhr
bis 07. März 2020

Veranstaltungsort
Wibbelt-Carree
Wibbeltstraße 8a
59302 Oelde

Kategorien

Tags: Einzelkräfte, kurs, Minijobber, Nachbarschafthelfer</p

Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden.

Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Einzelkräften“ (Minijobber*innen) und Nachbarschaftshelfer*innen erbracht werden.

An wen richtet sich der Kurs?

· Einzelkräfte, die ihre Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit einer pflegebedürftigen Person erbringen („Minijobber“)

· Personen, die auf der Basis von Nachbarschaftshilfe tätig werden möchten oder bereits tätig sind.

Informationen und Anmeldungen:

Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland; Wilhelmstr. 5, 59227 Ahlen

Ansprechpartnerinnen: Sonja Steinbock, Annette Wernke; Tel. 02382/940997-12 oder -10; muensterland@rb-apd.de

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kursflyer.

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