Datum/Zeit
<!--Datum: Freitag, 06. März 2020
09:30 - 17:00-->
Freitag, 06. März 2020
09:30 - 17:00 Uhr
bis 07. März 2020
Veranstaltungsort
Wibbelt-Carree
Wibbeltstraße 8a
59302 Oelde
Kategorien
Tags: Einzelkräfte, kurs, Minijobber, Nachbarschafthelfer</p
Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden.
Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Einzelkräften“ (Minijobber*innen) und Nachbarschaftshelfer*innen erbracht werden.
An wen richtet sich der Kurs?
· Einzelkräfte, die ihre Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit einer pflegebedürftigen Person erbringen („Minijobber“)
· Personen, die auf der Basis von Nachbarschaftshilfe tätig werden möchten oder bereits tätig sind.
Informationen und Anmeldungen:
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland; Wilhelmstr. 5, 59227 Ahlen
Ansprechpartnerinnen: Sonja Steinbock, Annette Wernke; Tel. 02382/940997-12 oder -10; muensterland@rb-apd.de
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kursflyer.