Datum/Zeit
<!--Datum: Freitag, 04. September 2020
09:30 - 18:00-->
Freitag, 04. September 2020
09:30 - 18:00 Uhr
bis 05. September 2020
Veranstaltungsort
Altes E-Werk
Sternstr. 24
59269 Beckum
Kategorien
Tags: Beckum, Nachbarschaftshelfer</p
Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€ 125.- / Monat) abgerechnet werden. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten Nachbarschaftshelfer*innen und „Einzelkräften“ (Minijobber*innen) erbracht werden.
Voraussetzungen für die Anerkennung und Abrechnung der Leistungen:
• Absolvierung eines Kurses gem. §45 SGB XI
• Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches mit der Servicestelle Alter, Pflege und Demenz (gilt nicht für Nachbarschaftshelfer*innen, nur für Einzelkräfte („Minijobber“)
• ein Pflegegrad • es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis 1. oder 2. Grades mit dem Pflegebedürftige.
Weitere Informationen zum Kurs und zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserem Flyer.