Basisqualifizierung – Alltagsbegleiter/in und hauswirtschaftliche Unterstützung

Datum/Zeit
<!--Datum: Freitag, 24. April 2020
09:00 - 20:30--> Freitag, 24. April 2020
09:00 - 20:30 Uhr
bis 14. Mai 2020

Veranstaltungsort
Bildungsakademie für Gesundheits- und Sozialberufe des Kreises Mettmann GmbH
Jubiläumsplatz 19
40822 Mettmann

Kategorien

Tags: Alltagsbegleiter, AnFöVo, Basisqualifizierung, Betreuungskraft, Region Aachen/Eifel</p

(für Leistungserbringer von Angeboten zur Unterstützung im Alltag) gemäß § 45a SGB XI (§ 8 AnFöVO)
(anerkannt durch die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW“, kurz: AnFöVO)

Das gesellschaftliche und auch politische Ziel ist es, dass Menschen „so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können“.

Die Basisqualifizierung zur Alltagsbegleitung mit einem Stundenumfang von 40 Stunden und die hauswirtschaftlichen Unterstützung mit einem Stundenumfang von 30 Stunden bieten mit ihren Inhalten ein gutes Fundament für die Begleitung pflegebedürftiger Menschen „in ihren eigenen vier Wänden“.

Zielsetzend wird in allen Bereichen besonderer Wert auf die Beobachtung der häuslichen Situationen sowie ein entsprechendes Agieren gelegt. Die Kommunikation und der Umgang mit den pflegebedürftigen, zu betreuenden Menschen sind ausschlaggebend für eine gute Betreuungsqualität.

Im Fokus der Angebote zur Entlastung steht die Förderung des Erhalts und Wiedererlangung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen sowie die Entlastung von pflegenden Angehörigen. Die Entlastungsangebote erbringen zusätzliche Entlastungsleistungen, die der Deckung des Bedarfs der Versicherten an Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, an Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen dienen oder dazu beitragen, dass Angehörige und vergleichbar nahestehende Personen gerade in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten. Sie dienen der Ermunterung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, der Hilfe der Strukturierung und Organisation der Pflege, der Stärkung zur Selbstfürsorge und Selbsthilfe.

Rechtlicher Rahmen: Seit dem 1. Januar 2017 (reformierte Fassung vom 23.01.2019) ist die „Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) durch die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO) ersetzt worden.

Zielgruppe

  • Interessierte Menschen ohne pflegerische Grundqualifikation
  • Pflegehilfskräfte
  • Neu- und Wiedereinsteiger/innen ins Arbeitsleben
  • interessierte Angehörige

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Qualifizierung sollten u.a. eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen, Freude und Fähigkeiten zur verbalen und nonverbalen Kommunikation und eine gute Beoachtungsgabe mitbringen. Die Bereitschaft zur (Weiter-)Entwicklung einer wertschätzenden Begleitung und Betreuung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen sollte ebenso gegeben sein wie das Verständnis und die Fähigkeit für die Begleitung pflegender Angehöriger.  

Auszug aus den Inhalten

Hauswirtschaftliche Unterstützung (30 Stunden)

  • Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder
  • Angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen auch krankheitsspezifisch auftretenden Notfall reagieren oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können
  • Wahrnehmung des sozialen Umfeldes und des bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  • Grundkenntnisse der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Personen des jeweiligen Adressatenkreises einschließlich Verhalten bei Konflikten und Möglichkeiten der Konfliktlösung
  • Inhaltliche sowie rechtliche Grundkenntnisse über Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie weitere Hilfeangebote

Die vorab genannten Inhalte werden gemeinsam vermittelt.  Es folgen die Inhalte, die zur Qualifizierung zur Alltagsbegleitung beitragen (mit weiteren 10 Stunden = 40 Stunden):

  • Erweitertes Grundwissen zu den besonderen Anforderungen und Zielsetzungen von Unterstützungsangeboten nach dieser Verordnung sowie geeigneten Methoden und Möglichkeiten der Begleitung, Unterstützung und Beschäftigung
  • Erweiterung von Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionskompetenz insbesondere bei herausforderndem Verhalten
  • Leistungsnachweise und Prüfungen finden nicht statt.

Abschluss & Zertifikat
Die Teilnehmer/innen erhalten das jeweilige Zertifikat. Werden mehr als 10% der Unterrichtsstunden versäumt, kann dieses nicht ausgestellt werden.

Termin
Start: 24.04.2021
Sa, 24.04.       09 – 16.00 Uhr        

Di, 27.04.        16 – 21.00 Uhr      

Do, 29.04.       16 – 21.00 Uhr                          

Di, 04.05.        16 – 21.00 Uhr                      

Do, 06.05.       16 – 21.00 Uhr                                     

Abschluss: Hauswirtschaftliche Begleitung (30 Stunden)

Di, 11.05.        16 – 20.30 Uhr            

Fr, 14.05.        16 – 20.30 Uhr

Alltagsbegleitung (40 Stunden)

Kosten
Hauswirtschaftliche Begleitung (30 Std.):      279 €
Alltagsbegleitung (40 Std.):                              369 €

Information und Anmeldung

Bodo Keißner-Hesse (Akademieleiter)
keissner@bildungsakademie-mettmann.de (Link sendet E-Mail)
Tel. 0 21 04 / 14 18 – 18

Ulrike Rosenkranz (Bereichskoordination Fort- und Weiterbildung Gesundheits- und Sozialberufe)
rosenkranz@bildungsakademie-mettmann.de (Link sendet E-Mail)
Tel. 0 21 04 / 14 18 – 16

Sekretariat
sekretariat@bildungsakademie-mettmann.de (Link sendet E-Mail)
Tel. 0 21 04 / 14 18 – 0

Hinweis
Regelmäßige Fortbildungsangebote für Alltagsbegleiter/innen  zur Aktualisierung des Wissens und Reflexion der beruflichen Praxisfinden Sie bei uns. Schauen Sie gerne unter „Jahres(Pflicht)Fortbildungen“.

Hier geht es zur Kursbeschreibung der Anbieterin.

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