AWO-Pflegeberatung: Ehrenamtliche Betreuung – was ist zu tun?

Datum/Zeit
<!--Datum: Mittwoch, 28. Februar 2024
17:30 - 18:30--> Mittwoch, 28. Februar 2024
17:30 - 18:30 Uhr

Kategorien

Tags: Betreuung Betreuungsverfügung Onlineseminar, rechtliche/r Betreuer:in</p

Expert*innen-Chat im Februar: Eine Juristin beantwortet Ihre Fragen

Wer nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Wünsche zu äußern oder Entscheidungen zu treffen, ist auf die Unterstützung anderer angewiesen. Das kann verschiedene Gründe haben: eine geistige oder körperliche Behinderung, eine psychische Erkrankung (z.B. Alzheimer oder schwere Depressionen), ein Unfall oder eine schwere Krankheit.

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine gesetzliche Betreuung einzurichten. Zumindest dann, wenn in einer gültigen Vorsorgevollmacht keine andere volljährige Person zur Betreuung der betroffenen Person bestimmt wurde. Mit einer Betreuungsverfügung kann rechtzeitig festgelegt werden, wer als Betreuungsperson bestellt werden soll und welche Aufgabenkreise übernommen werden sollen. Ist die Betreuungsverfügung dem Amtsgericht bekannt, wird sie bei der Entscheidung berücksichtigt.

Meist sind es Familienmitglieder oder Freund*innen, die sich als ehrenamtliche Betreuer*in um die Vermögenssorge, um Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung für Nahestehende kümmern. Oftmals fragen sie sich: welche Voraussetzungen müssen für diese Aufgabe mitgebracht werden? Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten aus? Müssen ehrenamtliche Betreuer*innen immer für alle Lebensbereiche zuständig sein? Wie können Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuungspersonen helfen?

Fragen Sie die Expertin Sabine Weisgram aus dem AWO Bundesverband.

Zum Expert*innen-Chat: Sie möchten sich zeitnah mit der Expertin zum Thema schriftlich austauschen? Als Teilnehmer*in können Sie ganz einfach am 28. Februar 2024 ab 17:30 Uhr dem Gruppen-Chat beitreten.

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