Datum/Zeit
Freitag, 03. Februar 2023
09:30 - 15:45 Uhr
bis 04. Februar 2023
Veranstaltungsort
Familienbildungsstätte Ahlen
Klosterstr. 10
59227 Ahlen
Kategorien
Tags: Ahlen, Nachbarschaftshelfer, Nachbarschaftshilfe NRW, Region Münsterland, Regionalbüro Münsterland
Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in NordrheinWestfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Nachbarschaftshelfer*innen“ oder auch „Einzelkräften“ erbracht werden.
Voraussetzungen für Anerkennung und Abrechnung der Leistungen:
– Absolvierung eines Kurses gem. §45 SGB XI (ausgesetzt bis zum 31.12.2023)
– Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz (gilt nur für Einzelkräfte).
– mindestens Pflegegrad 1
– es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades mit der pflegebedürftigen Person
– die Personen leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer.