Datum/Zeit
<!--Datum: Freitag, 03. Februar 2023
09:30 - 15:45-->
Freitag, 03. Februar 2023
09:30 - 15:45 Uhr
bis 04. Februar 2023
Veranstaltungsort
Familienbildungsstätte Ahlen
Klosterstr. 10
59227 Ahlen
Kategorien
Tags: Ahlen, Nachbarschaftshelfer, Nachbarschaftshilfe NRW, Region Münsterland, Regionalbüro Münsterland</p
Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in NordrheinWestfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Nachbarschaftshelfer*innen“ oder auch „Einzelkräften“ erbracht werden.
Voraussetzungen für Anerkennung und Abrechnung der Leistungen:
– Absolvierung eines Kurses gem. §45 SGB XI (ausgesetzt bis zum 31.12.2023)
– Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz (gilt nur für Einzelkräfte).
– mindestens Pflegegrad 1
– es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades mit der pflegebedürftigen Person
– die Personen leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer.