Online Gründungsseminar für Interessierte an einer Selbstständigkeit als Anbieter*in von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI

Datum/Zeit
<!--Datum: Montag, 11. Dezember 2023
16:00 - 18:30--> Montag, 11. Dezember 2023
16:00 - 18:30 Uhr

Kategorien

Tags: Alltagsbegleitung, Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Gründungsseminar, Region Dortmund, Selbstständigkeit, Veranstaltung</p

Selbstständigkeit mit Unterstützungsangeboten für Menschen mit Pflegebedarf – Gründungsseminar für Anbieter*innen zur Unterstützung im Alltag

In einem digitalen Gründungsseminar erklärt das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz in Dortmund und die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen die Voraussetzungen einer Selbstständigkeit als Anbieter*in von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§45a SGBXI).

Die SIHK gibt einen Überblick über die Grundlagen der Existenzgründung, darunter Versicherungen, Altersvorsorge, Steuern und rechtliche Grundsätze. Nach den Vorträgen werden Fragen beantwortet.

Die Veranstaltung findet Online über Webex statt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten Sie sich bis Freitag, 08. Dezember 2023 per Mail über  j.frye@rb-dortmund.de oder th.rosenberg@rb-apd.de anzumelden.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnahmeplätze sind begrenzt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Regionalbüro unter 0231-50 25400.

Hintergrund

Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit benötigen Unterstützung und Entlastung.

Eine Vielzahl dieser Leistungen übernehmen derzeit Pflegedienste und Angehörige, sowie Anbieter zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- oder Hauswirtschaftsdienste).

Aufgrund der stetig steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft, ist davon auszugehen, dass der Unterstützungsbedarf weiterhin steigen wird und immer mehr Unterstützungsdienste benötigt werden.

Welche Tätigkeiten können von Anbieter*innen zur Unterstützung im Alltag übernommen werden?

Anbieter*innen unterstützen Zugehörige und hilfebedürftige Menschen bei vielem, was im Alltag anfällt.

Dies kann Unterstützung im Haushalt oder bei Ihrer Freizeitgestaltung sein.  Diese Leistungen können von Anbieter*innen zur Unterstützung im Alltag erbracht und über die gesetzliche Pflegeversicherung abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

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