Auch mit der neuen Corona-Schutzverordnung ab 05.11.2020 können sich Selbsthilfegruppen in Nordrhein-Westfalen weiterhin treffen.
Angebote der Selbsthilfe werden gebraucht. Dies berücksichtigt auch die neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO). § 7 CoronaSchVo erklärt Angebote der Selbsthilfe für zulässig. Dabei sind die Maßnahmen zu Abstand, Alltagsmaske und Hygieneanforderungen einzuhalten. Wie viele Personen an einem Gruppenangebot teilnehmen können, hängt von der Größe des Raumes ab, in dem das Angebot stattfindet. Wenn sich die Pandemielage ändert, können sich auch kurzfristige Änderungen bei den Gruppenangeboten ergeben. Anmeldung und Nachfrage bei den Organisator*innen des Angebots sind daher zu empfehlen.
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