Seit dem 6. März 2021 gilt eine neue Testverordnung in Nordrhein-Westfalen mit wichtigen Änderungen für Betreuungsgruppen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 SGB XI anerkannt wurden.
Kostenlose Corona-Schnelltests in Köln, Bonn, Leverkusen, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis
Laut der am 08. März 2021 aktualisierten Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums haben alle Bürger*innen das Recht, sich einmal pro Woche kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Diese Tests werden auch als “Bürgertests” bezeichnet. Die vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt beauftragten Teststellen rechnen die Tests direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Fällt ein Testergebnis positiv aus, so sind … weiter lesen […]