Basisqualifikation Modul 2.2: Menschen in ihrer Andersartigkeit verstehen lernen

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen den Foliensatz „‚Menschen in ihrer Andersartigkeit verstehen lernen‘ – Medizinische, psychische und soziale Aspekte von geistigen Veränderungen am Beispiel der Demenz“ aus Modul 2.2 des Kursangebots Basisqualifikation der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz in Kooperation mit der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH zur Verfügung.

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Broschüre: Wie kann Unterstützung auf Distanz gestaltet werden?

Die Broschüre „Wie kann Unterstützung auf Distanz gestaltet werden?“ widmet sich mit Sorgenden auf Distanz einer immer bedeutsamer werdenden Personengruppe, da immer mehr Menschen weiter entfernt von ihren Angehörigen wohnen.

Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen erhalten konkrete Tipps, die im inner- sowie außerbetrieblichen Bereich hilfreich sind. Die Broschüre entsteht aus einer Zusammenarbeit der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz in NRW und dem Projektteam des Forschungsprojekts „Distance Caregiving“.

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Telefonische und digitale Angebote für Pflegende Angehörige – 2. Auflage

Die Kompetenzgruppe Pflegende Angehörige der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellt eine Übersicht mit telefonischen und digitalen Unterstützungsangeboten für Pflegende Angehörige zur Verfügung, die gezielt in Krisensituationen schnelle Hilfe leisten können und Anlaufstellen benennen. Enthalten sind nicht nur rein deutschsprachige, sondern auch mehrsprachige Angebote.

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Hörbeitragsreihe der Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe – Entspannung

In dieser Hörbeitrags-Reihe der Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe geht es um das Thema Entspannung. Gerade in dem oft sehr anstrengenden Pflegealltag ist Entspannung sehr wichtig.

Damit dies gelingt nehmen Sie Annika Kron (Mitarbeiterin aus der Fach- und Koordinierungsstelle) und Mathilde Tepper (Diplom-Sozialarbeiterin und Entspannungs-Expertin) mit auf eine Reise in die Welt der Entspannung.

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Erklärfilme – Entlastungsbetrag kurz erklärt

Pflegebedürftige Menschen können (gem. § 45 b SGB XI) ab dem Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von 125€ monatlich nutzen, um Unterstützung im Alltag zu bekommen und Entlastung für Angehörige zu erfahren.

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen Erklärfilme zur Verfügung, die die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages beleuchten.

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