Kampf gegen Corona: Anerkennungs- und Förderungsverordnung erweitert

Um Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen angesichts der Corona-Pandemie zu entlasten wird der Leistungsbereich anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUiA) mit sofortiger Wirkung ausgeweitet:

Alle bereits ausgesprochenen Anerkennungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden hiermit auf hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen und individuelle Hilfen im Alltag außerhalb der Wohnung der Nutzer erweitert. Hierunter fallen Leistungen, die „bis zur Haustür“ erbracht werden – ohne zwingenden direkten persönlichen Kontakt bzw. unter Wahrung eines Abstands von mindestens 1 bis 2 Metern.

Diese Erweiterung gilt zunächst bis zum 30. September 2020, sofern Ihre bisherige Anerkennung diese Leistungen nicht bereits umfasst. Alle Anerkennungen bleiben also weiterhin bestehen.

Zu den Leistungen „bis zur Haustür“ zählen insbesondere:

  • Einkäufe/Besorgungen von Waren des täglichen Bedarfs
  • Erledigung von Wäsche bzw. Holen und Bringen gereinigter Wäsche von bzw. zur Reinigung
  • Anlieferung von Speisen
  • Übernahme von Botengängen (Apotheke, Post etc.)
  • Organisation und Erledigung von Behördengängen/-angelegenheiten
  • Organisation erforderlicher Arztbesuche
  • Telefonische Kontaktaufnahme, Gespräche und Beratung
Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe ist befristet bis zum 30. September 2020 kein Qualifizierungsnachweis erforderlich. Unabhängig hiervon, bieten Ihnen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Beratung und Information zum Thema Nachbarschaftshilfe an.
 
Wenn sie Fragen oder Anliegen zu den Themen Unterstützungsangebote im Alltag sowie Nachbarschaftshilfe haben setzten Sie sich mit uns in Verbindung.
 
Die zugrundeliegende Änderungsverordnung über diese Anpassungen finden Sie auf dem Rechtsportal des Ministeriums des Inneren NRW.
 
Bitte schützen Sie sich und andere vor Ansteckung und berücksichtigen Sie die Empfehlungen der Landesregierung, wenn Sie Menschen unterstützen:
 

Infektionen vorbeugen_Hygienetipps 

Empfehlungen anlässlich des Auftretens von Coronavirus Infektionen_MAGS

Aktuelle Informationen und Hilfe beim Helfen finden Sie auf unseren Internetseiten und durch die Regionalbüros Alter Pflege und Demenz. Wenn Sie Fragen haben, sich engagieren möchten..

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag können Ihr Angebot weiterhin anbieten und sind eine wichtige Säule in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und Pflegender Angehöriger. Von Verboten betroffen sind derzeit ausschließlich Betreuungsgruppen.
  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können ohne zusätzliche Anerkennung ab sofort auch hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen und individuelle Hilfen im Alltag außerhalb der Wohnung anbieten
  • Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe muss zurzeit kein Qualifizierungsnachweis erbracht werden
  • Die Maßnahmen sind befristet bis zum 30. September 2020
  • Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Informieren und Beraten Sie zu diesen Themen

Zudem informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf der Sonderseite zum Coronavirus in Nordrhein-Westfalen.

 

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