Qualifizierungskurs „Fit für die Nachbarschaftshilfe!“ – einfach verständlich 

Am 1. November 2022 startet der Qualifizierungskurs „Fit für die Nachbarschaftshilfe!“ in einfach verständlicher Sprache als Online-Angebot.  

Der Kurs richtet sich an Menschen in Nordrhein-Westfalen mit geringeren deutschen Sprachkenntnissen, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (§ 11 AnFöVO) Menschen mit Pflegebedarf unterstützen möchten. 

Nachbarschaftshelfer:innen sind ehrenamtlich tätige Einzelpersonen, die Freunde oder Bekannte mit einem Pflegegrad aus ihrem räumlichen oder sozialen Umfeld unterstützen. Pflegebedürftige können eine Aufwandsentschädigung durch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat mit der Pflegekasse abrechnen. 

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Fit für die Nachbarschaftshilfe! Der Qualifizierungskurs als Blended Learning Format für Münster und die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt

Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten, stärken und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten.
Wichtig: Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Aber in Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse bspw. Aufwendungen und Auslagen der als Nachbarschaftshelfer*innen anerkannten Ehrenamtlichen zu erstatten.

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