Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen wurde zum 24. November 2021 angepasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat dazu auf der Website die wichtigsten Punkte gut verständlich zusammengefasst:
Der Bundesrat hat am 19. November 2021 das neue Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz) gebilligt. Mit diesem Gesetz endet am 25.11.2021 die epidemische Notlage. Dem Gesetzentwurf war bereits zu entnehmen, dass die Sonderregelungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beibehalten werden.