Aufgrund der Einführung des Gemeinsames Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema herausgebracht.
Der gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz sieht eine flexiblere Handhabung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor
Mehr Flexibilität bei Pflegeleistungen seit Juli 2025!
Seit dem 01.07.2025 wird es einfacher: Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag stehen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – ganz ohne getrennte Budgets! ✅ Mehr Flexibilität ✅ Mehr Entlastung für pflegende Angehörige ✅ Weniger bürokratische Hürden In unserem neuen Kurzfilm zeigen wir die wichtigsten Änderungen auf einen … weiter lesen […]