Mehr Flexibilität bei Pflegeleistungen seit Juli 2025!

Seit dem 01.07.2025 wird es einfacher: Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag stehen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – ganz ohne getrennte Budgets! ✅ Mehr Flexibilität ✅ Mehr Entlastung für pflegende Angehörige ✅ Weniger bürokratische Hürden In unserem neuen Kurzfilm zeigen wir die wichtigsten Änderungen auf einen … weiter lesen […]

Neu: der Sonderberatungsstandpunkt zum gemeinsamen Jahresbetrag (PUEG)

Aufgrund der Einführung des Gemeinsames Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema herausgebracht.
Der gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz sieht eine flexiblere Handhabung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor

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Änderungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) tritt in vielen Bereichen erst ab 2024 in Kraft. Einige Änderungen, z.B. hinsichtlich des Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst sieht das Gesetz jedoch bereits in diesem Jahr vor. Wesentliche Neuerungen stellen wir hier zusammen. Seit dem 01. Juli 2023 gilt für das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Nach § 142a … weiter lesen […]