Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den sog. Pflegerettungsschirm um weitere drei Monate verlängert. Die folgenden Inhalte mit Relevanz für Pflegeberater*innen und Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (gem. § 45a SGB XI) gelten wie angegeben:
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