Hand klopft an eine Tür-25-11-2021

Weiterhin „Dienstleistungen bis zur Haustür“ möglich: Fünfte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat gestern die fünfte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung verkündet. Die Verordnung tritt somit heute, am 25. November 2021 in Kraft. So ist es für nach Landesrecht anerkannte Anbieterinnen und Anbieter zur Unterstützung im Alltag weiterhin möglich, „Dienstleistungen bis zur Haustür“ zu erbringen.

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