Anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema veröffentlicht. Der Gemeinsame Jahresbetrag, der im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes eingeführt wurde, ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit dem neuen § 42a SGB XI treten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen sowie bei Höhe und Dauer der Leistungen in Kraft. Diese Änderungen werden im Sonderberatungsstandpunkt ausführlich erläutert.
Verhinderungspflege
Beratungsstandpunkt zur Verhinderpungspflege – 4. Auflage
Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Fachinformationen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater – sogenannte Beratungsstandpunkte. Dieser Beratungsstandpunkt behandelt das Thema „Verhinderungspflege: Besonderheiten für Familienangehörige“.