Pflegebedürftige Menschen können (gem. § 45 b SGB XI) ab dem Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von 125€ monatlich nutzen, um Unterstützung im Alltag zu bekommen und Entlastung für Angehörige zu erfahren.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen Erklärfilme zur Verfügung, die die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages beleuchten.