Alle bereits ausgesprochenen Anerkennungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden hiermit auf hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen und individuelle Hilfen im Alltag außerhalb der Wohnung der Nutzer erweitert. Hierunter fallen Leistungen, die „bis zur Haustür“ erbracht werden – ohne zwingenden direkten persönlichen Kontakt bzw. unter Wahrung eines Abstands von mindestens 1 bis 2 Metern.
Zu den Leistungen „bis zur Haustür“ zählen insbesondere:
- Einkäufe/Besorgungen von Waren des täglichen Bedarfs
- Erledigung von Wäsche bzw. Holen und Bringen gereinigter Wäsche von bzw. zur Reinigung
- Anlieferung von Speisen
- Übernahme von Botengängen (Apotheke, Post etc.)
- Organisation und Erledigung von Behördengängen/-angelegenheiten
- Organisation erforderlicher Arztbesuche
- Telefonische Kontaktaufnahme, Gespräche und Beratung
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Aktuelle Informationen und Hilfe beim Helfen finden Sie auf unseren Internetseiten und durch die Regionalbüros Alter Pflege und Demenz. Wenn Sie Fragen haben, sich engagieren möchten..
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag können Ihr Angebot weiterhin anbieten und sind eine wichtige Säule in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und Pflegender Angehöriger. Von Verboten betroffen sind derzeit ausschließlich Betreuungsgruppen.
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können ohne zusätzliche Anerkennung ab sofort auch hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen und individuelle Hilfen im Alltag außerhalb der Wohnung anbieten
- Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe muss zurzeit kein Qualifizierungsnachweis erbracht werden
- Die Maßnahmen sind befristet bis zum 30. September 2020
- Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Informieren und Beraten Sie zu diesen Themen
Zudem informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf der Sonderseite zum Coronavirus in Nordrhein-Westfalen.