Für Betreuungsgruppen, die nach Landesrecht als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Thema „Corona“ herausgegeben.
Für die Durchführenden der Gruppen sei es demnach grundsätzlich wichtig, im Kontakt mit vulnerablen Gruppen weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Auch auf den eigenen Schutz soll geachtet werden, indem