Mehr Flexibilität bei Pflegeleistungen seit Juli 2025!

Seit dem 01.07.2025 wird es einfacher: Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag stehen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – ganz ohne getrennte Budgets! ✅ Mehr Flexibilität ✅ Mehr Entlastung für pflegende Angehörige ✅ Weniger bürokratische Hürden In unserem neuen Kurzfilm zeigen wir die wichtigsten Änderungen auf einen … weiter lesen […]

Neu: der Sonderberatungsstandpunkt zum gemeinsamen Jahresbetrag (PUEG)

Aufgrund der Einführung des Gemeinsames Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema herausgebracht.
Der gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz sieht eine flexiblere Handhabung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor

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