Neu: der Sonderberatungsstandpunkt zum gemeinsamen Jahresbetrag (PUEG)

Aufgrund der Einführung des Gemeinsames Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema herausgebracht.
Der gemeinsame Jahresbetrag nach dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz sieht eine flexiblere Handhabung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor

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