Handzettel – Änderungen durch die Pflegereform

Herausgeber/in: Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz

Ort: Köln
Jahr: 2021

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), auch bekannt unter dem Schlagwort „Pflegereform 2021“, haben sich Leistungsansprüche im Bereich Pflege verändert. Einige dieser Ansprüche gelten bereits, andere treten ab 1. Januar 2022 in Kraft.

Im Handzettel werden die aktuellen Leistungen zusammengefasst. Er dient als Zusatzinfo für bestehende Broschüren, sodass diese weiterhin nutzbar sind, bis sie aktualisiert wurden.

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