Taschenrechner

Handzettel: Zuschuss zum Eigenanteil an vollstationären pflegebedingten Aufwendungen

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat eine Übersicht über den seit 01. Januar 2022 geltenden (und zum 01.01.2024 nochmals erhöhten) Zuschuss zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (§ 43c SGB XI) erstellt.

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