Der Bundesgesetzgeber entlastet anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag. Verluste und Kosten der Träger der Angebote gleicht die Pflegeversicherung aus. Einen Erstattungsantrag können die Träger stellen. Für alle Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.
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