Paragraph auf blauem Kreis

Verlängerung der Maßnahmen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung während der Pandemie

Die Landesregierung NRW hat in der Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO die Maßnahmen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie (§ 27 AnFöVO) bis zum 30. September 2022 verlängert. Das bedeutet: Es wird weiterhin kein Nachweis einer geeigneten Qualifizierung für die Erbringung der Nachbarschaftshilfe benötigt und die sogenannten „Dienstleistungen … weiter lesen […]