Basisqualifizierung nach §45A (AnFöVO)
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können geleistet werden durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, durch gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter ohne Versorgungsvertrag und durch gemeinnützige Organisationen, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen. Wenn die leistungserbringende Person selber keine Fachkraft ist, benötigt sie mindestens eine Basisqualifizierung. Hier … weiter lesen […]