Herausgeber/in: Bundesministerium für Gesundheit
Ort: Berlin
Jahr: 2020
Die „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2″ (Coronavirus-Testverordnung – TestV), die am 15. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, sieht u.a. vor, dass zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag (im weiteren Text zusammenfassend Pflegeeinrichtungen genannt) auf der Grundlage eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts eine vom öffentlichen Gesundheitsdienst auf Antrag festgestellte Menge an PoC-Antigen-Tests beschaffen und nutzen können.
Die PoC-Antigen-Tests sollen von den Einrichtungen eingesetzt werden für die Testung von Personen,
- die dort tätig sind
- die durch diese gepflegt und betreut werden oder
- die als Besuchsperson eine stationäre Pflegeeinrichtung betreten wollen.
Die Hilfestellung des Bundesministeriums für Gesundheit fasst die wichtigen Inhalte der Verordnung für Pflegeeinrichtungen und Anbieter*innen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zusammen.
Kategorie(n): Allgemeine Informationen, Unterstützung im Alltag
Medientyp: PDF-Dokument
Verschlagwortung: Angebote zur Unterstützung im Alltag, BMG, Corona, Coronavirus, Coronavirus-Testverordnung, TestV, Unterstützer
Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2020
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