Änderungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) tritt in vielen Bereichen erst ab 2024 in Kraft. Einige Änderungen, z.B. hinsichtlich des Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst sieht das Gesetz jedoch bereits in diesem Jahr vor. Wesentliche Neuerungen stellen wir hier zusammen. Seit dem 01. Juli 2023 gilt für das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit: Nach § 142a … weiter lesen […]