Sonderberatungsstandpunkt: Gemeinsamer Jahresbetrag (PUEG)

Autor/in: Kompetenzgruppe Pflegenberatung

Herausgeber/in: Fach- und Koordinierungsstelle der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz

Ort: Köln
Jahr: 2025

Anlässlich der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags zum 01.07.2025 hat die Kompetenzgruppe Pflegeberatung einen Sonderberatungsstandpunkt zu diesem Thema veröffentlicht. Der Gemeinsame Jahresbetrag, der im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes eingeführt wurde, ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit dem neuen § 42a SGB XI treten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen sowie bei Höhe und Dauer der Leistungen in Kraft. Diese Änderungen werden im Sonderberatungsstandpunkt ausführlich erläutert.

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