für Anbieterinnen und Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gem. § 45a SGB XI
HINWEIS: Nicht alle Hinweise treffen auf alle Anbieter-Typen zu. Bitten informieren Sie sich zusätzlich in der AnFöVO!
A – Antragsverfahren
Auf www.pfad.uia.nrw.de stellen Sie elektronisch einen Antrag auf Anerkennung Ihres Angebots zur Unterstützung im Alltag.
B – Bedarfsorientiert
Der persönliche Bedarf des pflegebedürftigen Menschen steht bei Ihrer Arbeit im Vordergrund.
C – Chancen
Sie geben Pflegebedürftigen die Chance auf Selbstbestimmung und entlasten Angehörige.
D – Demenz und weitere Zielgruppen
Ihr Unterstützungsangebot können alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (gem. SGB XI) und ihre Angehörigen mit der Pflegekasse abrechnen.
E – Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige Menschen können sich die Kosten für Ihr Angebot von den Pflegekassen erstatten lassen: in Höhe des Entlastungsbetrags und teilweise über umgewidmete Sachleistungen.
F – Fachliche Begleitung
Wenn Sie selbst keine Fachkraft sind oder keine Fachkraft beschäftigen, können Sie eine Kooperationsvereinbarung mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz schließen.
G – Gesetz
Alle Anforderungen an Ihr Angebot zur Unterstützung im Alltag sind in der nordrhein-westfälischen Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) geregelt.
H – Hilfe im Haushalt
Hauswirtschaftliche Unterstützung ist mehr als Putzen: Sie fördert die Selbstständigkeit bei der Bewältigung des Alltags.
I – Informationsgespräch
Wenn Sie im Haushalt der pflegebedürftigen Person angestellt sind, benötigen Sie für Ihr Angebot ein Informationsgespräch beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz.
J – Jahresbericht
Als Anbieterinnen und Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag legen Sie der Anerkennungsbehörde einen Jahresbericht vor.
K – Kommunen
Die zuständige Behörde für die Anerkennung Ihres Unterstützungsangebotes sind die Kreise und Kreisfreien Städte. Dorthin schicken Sie Ihren Antrag.
L – Leistungskonzept
In Ihrem Leistungskonzept beschreiben Sie, für wen das Angebot da ist und was es beinhaltet.
M – Minijob-Zentrale
Sind Sie im Haushalt der pflegebedürftigen Person geringfügig beschäftigt? Dann muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
N – Nicht pflegen
Die körperliche Pflege von Personen dürfen Sie nicht übernehmen.
O – Obere Preisgrenze
Die Vergütung Ihres Angebotes ist angemessen und übersteigt nicht die Preise für vergleichbare Leistungen.
P – Pflegende Angehörige
… leisten einen wertvollen Beitrag und sind oft hohen Anforderungen ausgesetzt. Durch Ihr Angebot können sie entlastet werden.
Q – Qualifikation
Sie haben sich als Anbieterin oder Anbieter durch eine Qualifizierung auf Ihre Tätigkeit vorbereitet und bilden sich regelmäßig weiter.
R – Regionalbüros
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz bieten Information und Beratung an. Sie können Ihre fachliche Begleitung übernehmen.
S – Selbstbestimmt
Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten durch Sie individuelle und niedrigschwellige Hilfe für einen selbstbestimmten Alltag.
T – Teilhabe
Ihr Unterstützungsangebot ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe – etwa durch die Begleitung zu Kulturveranstaltungen, Freizeitangeboten und Behördengängen.
U – Unterstützung im Alltag
Ihre Unterstützung kann sowohl als Einzelbetreuung/-entlastung als auch in einer Gruppe angeboten werden.
V – Vernetzung
Der Austausch zwischen Anbieterinnen und Anbietern fördert die Professionalisierung und Qualität Ihres Angebotes.
W – Wenn
… Sie selbst Unterstützung im Alltag anbieten möchten, aber noch nicht wissen, wie: Wenden Sie sich bitte an Ihr Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz!
Z – Zum Schluss
… möchten wir Ihnen sagen: Sie leisten durch Ihr Engagement einen unersetzlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dankeschön!
Das Poster steht in unserer Mediathek zum Download zur Verfügung. Dort gibt es auch "Gute Gründe von A-Z" für Nutzerinnen und Nutzer.