D – Demenz und weitere Zielgruppen
Ihr Unterstützungsangebot können alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (gem. SGB XI) und ihre Angehörigen mit der Pflegekasse abrechnen.
Ihr Unterstützungsangebot können alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (gem. SGB XI) und ihre Angehörigen mit der Pflegekasse abrechnen.
Der persönliche Bedarf des pflegebedürftigen Menschen steht bei Ihrer Arbeit im Vordergrund.
Auf www.pfad.uia.nrw.de stellen Sie elektronisch einen Antrag auf Anerkennung Ihres Angebots zur Unterstützung im Alltag.