M - Minijob-Zentrale

M – Minijob-Zentrale

Sind Sie im Haushalt der pflegebedürftigen Person geringfügig beschäftigt? Dann muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

L - Leistungskonzept

L – Leistungskonzept

In Ihrem Leistungskonzept beschreiben Sie, für wen das Angebot da ist und was es beinhaltet.

K-Kommunen

K – Kommunen

Die zuständige Behörde für die Anerkennung Ihres Unterstützungsangebotes sind die Kreise und Kreisfreien Städte. Dorthin schicken Sie Ihren Antrag.

J-Jahresbericht

J – Jahresbericht

Als Anbieterinnen und Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag legen Sie der Anerkennungsbehörde einen Jahresbericht vor.

I-Informationsgespräch

I – Informationsgespräch

Wenn Sie im Haushalt der pflegebedürftigen Person angestellt sind, benötigen Sie für Ihr Angebot ein Informationsgespräch beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz.

H-Hilfe-im-Haushalt

H – Hilfe im Haushalt

Hauswirtschaftliche Unterstützung ist mehr als Putzen: Sie fördert die Selbstständigkeit bei der Bewältigung des Alltags.

G-Gesetz

G – Gesetz

Alle Anforderungen an Ihr Angebot zur Unterstützung im Alltag sind in der nordrhein-westfälischen Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) geregelt.

F-Fachliche-Begleitung

F – Fachliche Begleitung

Wenn Sie selbst keine Fachkraft sind oder keine Fachkraft beschäftigen, können Sie eine Kooperationsvereinbarung mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz schließen.

Icon Entlastungsbetrag

E – Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige Menschen können sich die Kosten für Ihr Angebot von den Pflegekassen erstatten lassen: in Höhe des Entlastungsbetrags und teilweise über umgewidmete Sachleistungen.