Testimonial Category: Poster Anbieter
M – Minijob-Zentrale
Sind Sie im Haushalt der pflegebedürftigen Person geringfügig beschäftigt? Dann muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
L – Leistungskonzept
In Ihrem Leistungskonzept beschreiben Sie, für wen das Angebot da ist und was es beinhaltet.
K – Kommunen
Die zuständige Behörde für die Anerkennung Ihres Unterstützungsangebotes sind die Kreise und Kreisfreien Städte. Dorthin schicken Sie Ihren Antrag.
J – Jahresbericht
Als Anbieterinnen und Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag legen Sie der Anerkennungsbehörde einen Jahresbericht vor.
I – Informationsgespräch
Wenn Sie im Haushalt der pflegebedürftigen Person angestellt sind, benötigen Sie für Ihr Angebot ein Informationsgespräch beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz.
H – Hilfe im Haushalt
Hauswirtschaftliche Unterstützung ist mehr als Putzen: Sie fördert die Selbstständigkeit bei der Bewältigung des Alltags.
G – Gesetz
Alle Anforderungen an Ihr Angebot zur Unterstützung im Alltag sind in der nordrhein-westfälischen Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) geregelt.
F – Fachliche Begleitung
Wenn Sie selbst keine Fachkraft sind oder keine Fachkraft beschäftigen, können Sie eine Kooperationsvereinbarung mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz schließen.
E – Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige Menschen können sich die Kosten für Ihr Angebot von den Pflegekassen erstatten lassen: in Höhe des Entlastungsbetrags und teilweise über umgewidmete Sachleistungen.