Für Personen, die ein Angebot zur Unterstützung im Alltag gründen und nach Landesrecht anerkennen lassen mochten, stellen die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz diesen Erklärfilm zur Verfügung. So wissen angehende Anbieterinnen und Anbieter, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
AzUiA
Erklärfilme – Entlastungsbetrag kurz erklärt
Pflegebedürftige Menschen können (gem. § 45 b SGB XI) ab dem Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von 125€ monatlich nutzen, um Unterstützung im Alltag zu bekommen und Entlastung für Angehörige zu erfahren.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen Erklärfilme zur Verfügung, die die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages beleuchten.