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Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

30. September 2026

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisiert, Leistungen neu geordnet und insbesondere die häusliche Pflege gestärkt werden. Das PNOG ist noch kein geltendes Recht. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen; jetzt folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Ein zentraler Baustein ist die neue präventionsorientierte, fachliche Pflegebegleitung. Sie soll Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen in der häuslichen Pflege kontinuierlich unterstützen, tragfähige Versorgungsarrangements fördern und Überlastung vorbeugen. Gegenüber dem Referentenentwurf wurde der Start um ein Jahr verschoben: Die Pflegebegleitung soll nun zum 1. Januar 2029 eingeführt werden.

Auch die Leistungen der häuslichen Pflege werden neu geordnet. Für niedrigschwellige Unterstützung im Alltag soll der bisherige Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2 ersetzt werden. Für Pflegebedürftige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind bis zu 300 Euro monatlich vorgesehen. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Sozialraumbudget. Zudem soll ein neues Überbrückungsbudget die Versorgung in pflegerischen Akut- und Überbrückungssituationen unterstützen.

Für pflegende An- und Zugehörige gibt es gegenüber dem Referentenentwurf eine wichtige Änderung: Die Pflegeversicherung übernimmt ihre Rentenversicherungsbeiträge weiterhin in vollem Umfang. Ebenfalls geändert wurde die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Sie soll um 300 Euro pro Monat steigen. Ab 2029 ist außerdem eine jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge auf Basis der Kerninflationsrate vorgesehen.

Weitere Neuerungen sind das digitale „Pflege-Cockpit“, das Informationen, Anträge und Leistungsübersichten bündeln soll, sowie Anpassungen bei der Begutachtung für die Pflegegrade 1 bis 3. Für bereits eingestufte Pflegebedürftige gilt Bestandsschutz.

Das PNOG ist zugleich als erster Schritt einer weitergehenden Reform angelegt. Eine Strukturkommission soll ab Oktober 2026 weitere Vorschläge zur langfristigen Ausgestaltung der Pflegeversicherung erarbeiten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit: „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) auf der Seite des BMG