Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 2024 – Informationen für Pflegeberater:innen

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beinhaltet unterschiedliche rechtliche Veränderungen im Bereich der Pflege. Diese betreffen u.a. Anpassungen im Leistungsrecht der Pflegeversicherung. Über die Neuerungen aus 2023 haben wir bereits informiert. Zum Jahreswechsel treten nun weitere gesetzliche Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz in Kraft, die besonders das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das Pflegeunterstützungsgeld sowie den pflegebedingten Eigenanteil in vollstationären Einrichtungen betreffen.

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen Pflegeberater:innen daher Fachinformationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz in einem Sonderberatungsstandpunkt zur Verfügung. Alle relevanten leistungsrechtlichen Änderungen ab 01. Januar 2024 können Sie in diesem nachlesen:

Sonderberatungsstandpunkt zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Darüber hinaus wurde ein Handzettel mit den wesentlichen Änderungen zum PUEG 2024 erstellt. Dieser ist für die Weitergabe an Ratsuchende in der Pflegeberatung vorgesehen:

Handzettel: Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz 2024.

Bestehende Fachinformationen im Bereich Pflegeberatung wurden außerdem um die Änderungen durch das PUEG ab 2024 angepasst:

  • Leistungsrecht in der Pflegeberatung auf einen Blick
  • Übersicht zur Weitergabe: Leistungen der Pflegeversicherung
  • Beratungsstandpunkt zu Freistellungsmöglichkeiten für berufstätige An- und Zugehörige
  • Beratungsstandpunkt zu Kosten in vollstationären Pflegeeinrichtungen
  • Beratungsstandpunkt zur Verhinderungspflege
  • Handzettel: Eigenanteil pflegebedingte Aufwendungen

Achtung: Die aktualisierte Übersicht zur Weitergabe: Leistungen der Pflegeversicherung ist in deutscher Sprache verfügbar. Die Übersetzung in 18 Sprachen ist für Anfang 2024 vorgesehen. Sie erhalten eine Information von uns, sobald die Anpassung erfolgt und finden diese auf unserer Homepage. 

Alle genannten Fachinformationen finden Sie zum kostenlosen Download auf unserer Themenseite Pflegeberatung.         

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