Handzettel: Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz 2024

Herausgeber/in: Fach- und Koordinierungsstelle der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz

Ort: Köln
Jahr: 2023

Mit dem Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) haben sich Leistungsansprüche auch in der Pflegeversicherung verändert. Die Neuerungen werden im Laufe der nächsten drei Jahren in Kraft treten.
Die aktuellen neuen Leistungsansprüche (vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024) haben die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz für Sie zusammengefasst.

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