Nachbarschaftshilfe gemäß §11 AnFöVO NRW
ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die von Nachbarschaftshelfer:innen für pflege- und unterstützungsbedürftigen Menschen durchgeführt wird.
Nachbarschaftshelfer:innen unterstützen im Haushalt, gehen Einkaufen, leisten Gesellschaft, begleiten zum Arzt / zur Ärztin oder zu Freizeitangeboten.
Nachbarschaftshelfer:innen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von den Pflegekassen anerkannt zu werden. Bei einer Anerkennung können Nachbarschaftshelfer:innen über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) finanziert werden.
Testen Sie mit Hilfe des Fragebogens, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um Nachbarschaftshilfe anbieten zu können.
Sie haben Fragen zum Thema Nachbarschaftshilfe oder benötigen einen Pflegekurs gemäß §45 SGB XI?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!