Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

Im Zuge der Coronapandemie und den bisherigen Entwicklungen hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen. Das GPVG bringt unter anderem Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich. Die wichtigsten Änderungen aus dem Gesetzesentwurf im Bereich Pflege und Alter im Überblick

  • Um dem Infektionsrisiko Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden. Die Beratungsbesuche dienen insbesondere der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung, beispielsweise pflegender Angehöriger, und somit der langfristigen Sicherstellung der häuslichen Pflege.
  • Im Bereich der Pflege werden wesentliche, bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies gilt beispielsweise für die Kostenerstattungsregelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet bekommen können.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld wurde zur Bewältigung Corona bedingter Versorgungsengpässe erheblich ausgebaut. Diese Verbesserungen werden jetzt bis Ende März 2021 verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die vorübergehend gezwungen sind, die häusliche Pflege zu übernehmen.
  • Bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sollen künftig digitale Möglichkeiten noch stärker berücksichtigt werden, zum Beispiel bei der Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

 

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