Für Pflegeberatende: Erhöhung Hausnotrufpauschale
Zum 1.4.26 ist die Hausnotrufpauschale im Basistarif von 25,50 Euro auf 27 Euro erhöht worden.
Pflegebedürftige Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Hausnotrufsystem als anerkanntes Pflegehilfsmittel. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 1 SGB XI.
Die monatliche Pauschale ist von der jeweiligen Pflegekasse auf Antrag zu gewähren, sofern ein Pflegegrad vorliegt, die versicherte Person (überwiegend) alleinlebend ist, der Gesundheitszustand jederzeit eine Notlage bedingen kann und die pflegebedürftige Person und/oder ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, mit einem handelsüblichen Telefon selbständig einen Notruf abzusetzen.
Vor der erstmaligen Nutzung sind die Leistungserbringer verpflichtet, Versicherte zu beraten und grundsätzlich mehrkostenfrei mit einem passenden Hausnotrufsystem zu versorgen. Über den Basistarif hinaus können Versicherte zusätzliche Leistungen wählen und die Mehrkosten selber tragen.