Medizinische Rehabilitation und Vorsorge für pflegende Angehörige – Gesundheit und Teilhabe sichern
Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen und Teilhabe zu sichern, gibt es das Recht auf Leistungen der stationären medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation.
Diese Leistungen werden von der Krankenversicherung des pflegenden Angehörigen nach Verordnung übernommen, d. h. die Krankenkasse ist der Kostenträger.
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