Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe weiterhin unbürokratisch verfügbar
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat kürzlich die Siebte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die bereits im März 2020 eingeführten Ausnahmenregelungen im Bereich Anerkennung und Förderung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gelten damit weiter bis zum 31. Dezember 2023.
Dies betrifft insbesondere die unbürokratische Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe über den sogenannten „Entlastungsbetrags“, mit dem pflegebedürftigen Menschen monatlich ein Betrag in Höhe von 125 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung steht.
Die vollständige Information finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen