Verlängerung der Maßnahmen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung während der Pandemie

Die Landesregierung NRW hat in der Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO die Maßnahmen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie (§ 27 AnFöVO) bis zum 30. September 2022 verlängert. Das bedeutet: Es wird weiterhin kein Nachweis einer geeigneten Qualifizierung für die Erbringung der Nachbarschaftshilfe benötigt und die sogenannten „Dienstleistungen bis zur Haustür“ sind nach wie vor abrechnungsfähig.

Nachzulesen ist dies auch in der aktualisierten Form der Verordnung: SGV Inhalt : Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO) | RECHT.NRW.DE 

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