Beratungsstandpunkt: Freistellungsmöglichkeiten für berufstätige An- und Zugehörige

Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz haben einen neuen Beratungsstandpunkt zum Thema „Freistellungsmöglichkeiten für berufstätige An- und Zugehörige“ veröffentlicht. Der Beratungsstandpunkt enthält Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und deren Möglichkeiten, um berufstätige An- und Zugehörige zu unterstützen.

Im „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ vom 1. Januar 2015 wurden bestehende Regelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt. Freistellungsmöglichkeiten sollen zeitliche Flexibilität für pflegende und berufstätige Angehörige schaffen.

Der Beratungsstandpunkt bündelt alles Weitere zu:

  • Gesetzlichen Grundlagen je nach Bedarfslage
  • Kombinationsmöglichkeiten
  • Finanzielle Unterstützung
  • Auswirkung auf die Sozialversicherung
  • Regelungen für Beamt*innen in NRW
  • Sonderregelungen während der Pandemie
  • Neues Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Er steht kostenlos zum Download in unserer Mediathek zur Verfügung.

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