Die soziale Pflegeversicherung sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen einen Entlastungsbetrag (gem. § 45 b SGB XI) von 125€ monatlich nutzen können, um Unterstützung im Alltag zu bekommen und Entlastung für Angehörige zu erfahren.
Dabei können die pflegebedürftigen Menschen ab dem Pflegegrad 1 auf vielfältige Leistungen und Angebote zurückgreifen. Manchmal stellt die Vielfalt der Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer jedoch eine Herausforderung dar.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz stellen aus diesem Grund Erklärfilme zur Verfügung, die die Möglichkeiten des Entlastungsbetrages beleuchten und Licht ins Dunkel bringen.
- Welche Angebote gibt es?
- Wo finden leistungsberechtigte Personen diese Angebote?
- In welcher Form wird der Entlastungsbetrag zur Verfügung gestellt?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um den Entlastungsbetrag finden Sie in dieser Video-Playlist:
Oder beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz in Ihrer Region.