Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Damit sollen Qualität und Transparenz in der medizinischen und pflegerischen Versorgung verbessert werden.
Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach Verkündung in Kraft. Für zahlreiche Änderungen sind jedoch abweichende Termine vorgesehen.
Sämtliche Anpassungen das SGB XI betreffend werden unter der Überschrift Pflegereform 2021 geführt. Wir haben zentrale Punkte für die Pflegeberatung in einem Sonderberatungsstandpunkt zusammengefasst:
PDF – Sonderberatungsstandpunkt zum GVWG
Die wichtigsten Kernthemen des GVWG im Überblick:
Pflegereform 2021
- Bessere Bezahlung für Pflegekräfte und zugleich Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen.
Tariflöhne für Pflegekräfte
- Ab 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn Pflegekräfte einen Lohn erhalten, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist.
Geringerer Eigenanteil an Pflegevergütung
- Der Eigenanteil der Pflegevergütung wird schrittweise verringert, um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell zu entlasten.
Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus
- Voraussetzung dafür ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.
Bundeszuschuss für Pflegeleistungen
- Beteiligung von 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
- 7 Milliarden Euro Bundeszuschuss an die GKV, zur Verhinderung eines Anstiegs der Zusatzbeiträge.
Weiterführende Links
BundesratKompakt – Bundesrat billigt Pflegereform
PDF – Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)