Beratungsstandpunkt zu Leistungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen

Die Kompetenzgruppe Pflegeberatung der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz hat neue Fachinformationen für Pflegeberater*innen zum Thema „Leistungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Sie erhalten Informationen über die finanziellen Hilfen, die Menschen mit einer Sinnesbehinderung zustehen sowie über die dahinter stehenden Gesetze und Rahmenbedingungen.

Screenshot der ersten Seite des Beratungsstandpunktes.

Die gesetzlichen Voraussetzungen, das Prozedere der Antragstellung und der Anspruch der Leistungen bei gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit erscheinen im Beratungsalltag nicht immer eindeutig.

Der Beratungsstandpunkt verschafft Klarheit und stellt die wichtigsten Punkte übersichtlich dar. Er steht kostenlos zum Download in unserer Mediathek zur Verfügung.

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